IGeL = Individuelle Gesundheitsleistungen = Selbstzahler-Leistungen

Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch V festgelegt, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein müssen. Leistungen, die “das Maß des Notwendigen übersteigen” dürfen weder vom Arzt “auf Kasse” abgerechnet noch von den Krankenkassen bezahlt werden. Was alles “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” ist und das “Maß des Notwendigen” wurde vom Staat festgelegt und deckt sich nicht immer mit den Wünschen und Meinungen von Patienten oder auch von Ärzten.

Diese Regelungen widersprechen teilweise dem Wunsch vieler Patienten nach bester und optimaler Diagnostik und Therapie und sind der Grund dafür, dass viele medizinische Leistungen (Diagnostik und Therapie) heute von den Krankenkassen nicht mehr übernommen werden. Diese Leistungen werden Patienten von Ärzten als sogenannte IGeL angeboten und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wünschen Sie spezielle Leistungen, so fragen Sie uns. Wir werden Ihnen speziell im Einzelfall und auf Ihre besondere Situation mitteilen, ob wir die gewünschte Leistung für Sie als sinnvoll erachten oder nicht. Wir versuchen hierbei, Sie nach möglichst wissenschaftlichen aktuellen Gesichtspunkten zu beraten. Allerdings werden wir Ihnen auch sagen, wenn wir uns sicher sind, dass die gewünschte Untersuchung oder Behandlung Ihnen nichts nützt, ggf. schadet oder ihr Geld nicht wert sein sollte!

Im gemeinsamen Entscheidungsprozess werden wir dann übereinkommen, ob wir Ihnen die gewünschte Leistung anbieten, oder nicht. Sollten wir von uns aus die Möglichkeit sehen, dass Sie von einer Maßnahme profitieren, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, so werden wir sie ansprechen.

Jeder Arzt unterliegt hierbei der Einwirkung persönlicher Meinungen, Erfahrungen und sicherlich auch der (teils unbewussten) Steuerung durch weitere Interessengruppen (Pharmalobby, Politik, alternativer Interessengruppen, etc.). So wird es vorkommen, dass Sie von uns andere Aussagen erhalten, als von anderen Ärzten. Auch innerhalb unserer Praxis werden Sie ggf. auf verschiedene Einschätzungen treffen. Dies ist leider nicht zu vermeiden. Trotzdem werden wir versuchen, Sie umfassend und unter Berücksichtigung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu beraten!

In jedem Fall erhalten Sie von uns vor Durchführung einer IGeL einen individuellen Kostenvoranschlag. Zu unserer Sicherheit bitten wir Sie, uns diesen bei Wunsch der Maßnahme zu unterschreiben. Sie erhalten dann nach der Durchführung eine ordentliche Rechnung, wie ein Privatpatient, die Sie uns überweisen oder bar bezahlen können.

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Unser freundliches Praxis-Team steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.