Jugenduntersuchung J1 und J2

J1: Auf dem Weg ins Erwachsenenalter (12-14 Jahre)

Die Jugendgesundheitsuntersuchung sollte zwischen zwölf und 14 Jahren wahrgenommen werden. Es wird der allgemeine Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes überprüft. Ihr Kind ist nun fast erwachsen und kann die Untersuchung auch ohne elterliche Begleitung wahrnehmen. Es werden vorwiegend Fragen rund um die Pubertät beantwortet. Auch das Gesundheitsverhalten und die Schulleistungen stehen im Vordergrund. Anstehende Auffrischungsimpfungen werden angeboten und fehlende Impfungen nachgeholt.

J2: Die erweiterte Jugendvorsorgeuntersuchung (16-17 Jahre)

Die erweiterte Jugenduntersuchung wird von Kinder- und Hausärzten für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren empfohlen. Die Untersuchung dient schwerpunktmäßig dem Erkennen von Sexualitäts- und Pubertätsstörungen sowie Verhaltens- und Sozialisationsstörungen. Außerdem wird die Körperhaltung und Fitness des Jugendlichen untersucht und nach Anzeichen für Stoffwechselerkrankungen geschaut. Das Medienverhalten und der Umgang mit Drogen werden thematisiert und der Arzt berät begleitend bei der Berufswahl.

Die Jugendvorsorge J2 ist keine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch die Kosten für die J2. Informieren Sie sich bitte vorher über die Leistungen ihrer Krankenkasse oder wenden Sie sich an unser Praxisteam.

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