Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Kein Arbeitgeber darf Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen.

Vor dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jugendliche sich daher von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen. Die Untersuchung soll gewährleisten, dass die Jugendlichen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, denen sie gesundheitlich oder entwicklungsmäßig nicht gewachsen sind. 

Ein Jahr nach Beginn der Arbeit muss eine Nachuntersuchung stattfinden, damit eventuelle Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und die Entwicklung der Jugendlichen festgestellt werden können.

Damit der beauftragte Arzt eine angemessene Untersuchung durchführen kann, muss er Zugang zu einigen wichtigen Patientendaten haben. Aus diesem Grund sollten die Erziehungsberechtigten darauf achten, dass folgende Unterlagen vorliegen:

Lernen Sie uns kennen

Unser freundliches Praxis-Team steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.